Lizenzbedingungen für die PHP MailingListen-Verwaltung
SuperMailingList
SuperMailingList steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. genutzt wird.
Mirko Böer Softwareentwicklungen, Malachitstraße 16, 04319 Leipzig, Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (auch Software, Script-Paket genannt) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:
1. Installation
Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durchzuführen.
2. Gewährleistung / Haftung
Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programms wird von der Lizenzgeber nicht übernommen.
Der Lizenzgeber gewährleistet für den Fall der Übermittlung des
Programms auf einem Datenträger die einwandfreie Lesbarkeit des Mediums
zum Zeitpunkt der Übergabe, soweit der Einsatz durch den Lizenznehmer
unter normalen Betriebsbedingungen und unter Beachtung üblicher
Instandhaltungsmaßnahmen der Datenverarbeitungsanlage erfolgt.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der
Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen
und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten
Programmen zusammenarbeitet.
Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig
herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf
zurückzuführenden Schäden ohne Beschränkung.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich
der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden
ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für darauf
zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und
Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss
vernünftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschränkt sich die
Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises
(Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr), unabhängig davon, ob es sich um
Ansprüche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprüche oder andere
Haftungsansprüche handelt.
Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in
Verzug, so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung
eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in
dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach
dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Nutzungsumfang
Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers
geschützt. Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-
und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber.
Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke
wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht
entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher
Art wird dem Lizenznehmer untersagt.
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die Software auf einem einzelnen Server, Webpräsenz oder Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
- die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete;
- die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu übertragen;
- die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren;
- abgeleitete Werke zu erstellen;
Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Überlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung erfolgt. Bei beiden Überlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden.
Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde.
4. Dauer des Vertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf.
5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.
6. Änderungen und Aktualisierungen (Updates)
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu
aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige
Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen.
Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert,
insofern eine gültige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software
angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die
Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und
die Aktualisierung installiert.
7. Produktnamen und Warenzeichen
Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.
8. Sonstiges
Es ist nicht gestattet SuperMailingList für den Versand von sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden.
Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen.
Leipzig, im September 2008